Familienrecht – Ihr Anwalt in Frankenthal

Scheidung? Trennung? Unterhalt? Was erwartet Sie?

Das Familienrecht ist von allen Rechtsgebieten das emotional schwierigste. Eine Trennung oder sogar eine Scheidung ist für die betroffenen Familienmitglieder ein tiefgehender Einschnitt in ihr bisheriges Leben und oft in die finanzielle Situation. Deswegen ist es mir wichtig, nicht nur ein kompetenter Partner zu sein, sondern ein Begleiter in dieser emotionalen Ausnahmesituation. Um Schaden rechtzeitig bereits im Vorfeld zu begrenzen, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase wichtig. Denn oft entsteht durch mangelnde Kenntnis über juristische Gegebenheiten und Zusammenhänge Streit über vermeintliche Fakten, die so nicht existieren.

Als Fachanwalt für Familienrecht in Frankenthal unterstütze ich Sie mit meiner Erfahrung bei Ihrer Trennung, Scheidung oder Unterhaltsstreitigkeiten in allen Schritten: von der ersten telefonischen Beratung bis zur Gerichtsverhandlung.

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Meine Mandanten und Ihr Problem stehen immer im Mittelpunkt, und wir erarbeiten gemeinsam tragfähige Resultate zum Thema Unterhalt, Umgang, Sorgerecht und Zugewinnausgleich, Aufteilung des Haushaltes, und der Rentenanwartschaften. Die Arbeitsfelder mit dem Rechtsgebiet Familienrecht meiner Kanzlei in Frankenthal sind vielseitig: Sie schließen eine umfassende Beratung, außergerichtliche Vertretung, aber auch die Vertretung vor Gericht ein.

Es sind Kinder involviert?

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Nie ohne einen Anwalt für Scheidungsrecht

Besonders, wenn Minderjährige betroffen sind, ist eine Scheidung tragisch. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankenthal lege ich Wert darauf, dass die Interessen Ihrer Kinder in dem Konflikt der Eltern beachtet werden.

Scheidungen können sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen sein, die sich einmal nahestanden. Deshalb ist im Familienrecht nicht nur das Fachwissen eines Anwaltes gefragt, sondern eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenz und Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung vorliegt oder es vordergründig nichts zu erstreiten gibt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt zu einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung in jedem Falle sinnvoll.

Wichtig ist, dass eine Rechtsberatung immer nur einen Partner beraten kann, niemals beide Seiten gleichzeitig! Auch dann nicht, wenn beide mit den Forderungen von Anfang an einverstanden sind. Bedenken Sie, dass Sie beim Familiengericht ohne Rechtsanwalt oder keine Anträge stellen können – und in diesem Fall auch keinen Scheidungsantrag. Ohne anwaltliche Vertretung können Sie einer Scheidung in Frankenthal nur zustimmen oder sie ablehnen.

Ihr Anwalt für Familienrecht in Frankenthal

Ich weiß: Bei einer Hochzeit möchte man nicht an eine mögliche Trennung denken. Ich helfe Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankenthal bei der Gestaltung vorsorgender Regelungen durch einen Ehevertrag. Meine Kanzlei für Familienrecht berät Sie anwaltlich auch zu allen anderen juristischen Belangen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.

Sie haben Fragen zu Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung? Fragen Sie mich als Anwalt für Familienrecht! Auch wenn Sie Unterstützung bei Angelegenheiten vor Ämtern und Behörden benötigen, vertrete ich Ihre Interessen bei den Themenfeldern Adoption, Sorgerecht und Personenstand umsichtig und kompetent. Denn ich weiß, wie sensibel familienrechtliche Belange sein können.

Als Ihr Anwalt für Familienrecht in Frankenthal werde ich Sie tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.

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Themen im Familienrecht

Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt – wie der Name schon vermuten lässt – nach der Scheidung. Aber wann genau ist das? Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt beginnt mit der Rechtskraft der Scheidung. Er besteht besonders dann, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder geht, bei chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder bei Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht überprüft Ihre Ansprüche aufs Genaueste!

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Ehevertrag

Bei einer Eheschließung möchten Sie selbstverständlich, dass die Beziehung hält. Leider gibt es dafür keinerlei Garantie und auch die Statistiken zeigen, dass knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden werden. Deshalb sollten Sie im Vorfeld vorsorgen, damit Sie im Falle einer Scheidung neben der emotionalen Belastung nicht um Ihre Rechte kämpfen müssen.

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Der Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch nach der Hochzeit geschlossen werden kann. Der Ehevertrag kann eine Scheidung vereinfachen, sollte sie später gewünscht werden. Ist dieser Vertrag umfänglich formuliert und besteht zusätzlich Einigkeit über die Vereinbarungen, dann muss sich das Ehepaar, bzw. deren Anwälte, nicht mehr über die einzelnen Punkte einigen. Das Interesse eines Ehevertrages liegt insbesondere auf dem finanziellen Ausgleich und gibt den Ehegatten die Möglichkeit, Klarheit über Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Rentenausgleich zu schaffen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankenthal berate ich Sie gerne.

Einvernehmliche Scheidung

Eine Eheschließung ist nicht immer von Erfolg gekrönt: Was einst harmonische Zweisamkeit bedeutete, kann schnell zum täglichen Härtetest werden. Wenn die Fortführung der Ehe aussichtslos ist, kann eine einvernehmliche Scheidung angestrebt werden. Diese verzichtet auf einen langwierigen Rosenkrieg und ist vielmehr durch weitgehende Übereinstimmung bezüglich der Scheidungsfolgen sowie bei Fragen rund um Unterhalt, Vermögensaufteilung, Hausratsauflösung sowie Sorge- und Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder gekennzeichnet. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht reichen den einvernehmlichen Scheidungsantrag ein und bieten Ihnen auch die Möglichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Das verkürzt das Scheidungsverfahren deutlich, indem bereits vorab schriftlich eine Einigung über die oben genannten Scheidungsfolgen erzielt wird.

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Güterrecht

Sie haben keinen Ehevertrag? Dann greift der gesetzliche Güterstand. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht? Unter dem Güterrecht versteht man ganz allgemein die Organisation der vermögensrechtlichen Verhältnisse per Gesetz unter Eheleuten, die keine anderweitigen ehevertraglichen Vereinbarungen geschlossen haben. Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, findet der Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens statt. Als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie mich noch heute und holen Sie sich eine telefonische Ersteinschätzung Ihrer persönlichen Situation.

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Kindesunterhalt

Wissen Sie eigentlich, wie viel Unterhalt Sie zahlen müssen? Oder welche Unterhaltsansprüche Ihrem Kind monatlich zustehen? Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, dient im Unterhaltsrecht als Maßstab zur Berechnung des Unterhalts minderjähriger Kinder, wobei sie keine Gesetzeskraft hat, sondern lediglich eine Richtlinie darstellt. Anhand des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten und des Alters des Kindes kann so der monatliche Unterhaltsbeitrag ausgerechnet werden. Sprechen Sie dazu einen kompetenten Anwalt für Familienrecht an!

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Nachehelicher Unterhalt

Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an die jeweiligen Voraussetzungen gebunden, allerdings gilt grundsätzlich: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt dagegen mit der Rechtskraft der Scheidung. Er ist besonders dann von Relevanz, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder geht oder bei chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit bzw. die Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht überprüft Ihre Ansprüche rund um den nachehelichen Unterhalt genau!

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Partnerschaftsvertrag

Nicht immer mündet eine Beziehung in einer Eheschließung. Dennoch kann die Notwendigkeit bestehen, eine Partnerschaft vertraglich abzusichern. Für solche Fälle gibt es den sogenannten Partnerschaftsvertrag. Er kann Regelungen über das gemeinsame Vermögen oder den Immobilienbesitz enthalten, aber auch konkrete Regeln zum gemeinsamen Zusammenleben sowie die Überlegung, was im Todesfall des Partners passieren soll oder wie der Umgang mit den eigenen Kindern geregelt wird. Die weitreichenden Rechtsfolgen machen es erforderlich, sich bei der Vertragsgestaltung fachkundige Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts für Familienrecht zu holen. Als solcher werde ich Sie auf mögliche Fallstricke hinweisen und gebe Ihnen weitergehende Empfehlungen.

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Patientenverfügung

Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die er jederzeit formlos widerrufen kann. Aber was ist sie genau?

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Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung, mit der man vorsorglich festlegen kann, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr selbst in der Lage dazu ist. So wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr artikuliert werden kann. Setzen Sie sich schon bald mit einem Anwalt für Familienrecht in Frankenthal, eine vollumfängliche Patientenverfügung auf.

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Scheidung

Eine Scheidung ist oft emotional aufgeladen und endet nicht selten in einem regelrechten Rosenkrieg. Sie kann nach dem Gesetz nur durch einen Anwalt vor dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden – eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Voraussetzung ist zudem, dass die Ehepartner das sogenannte Trennungsjahr einhalten.

Es beginnt dann, wenn einer der Partner seinen Trennungswunsch darlegt und die Trennung im Alltag umgesetzt wird. Als Anwalt für Scheidungsrecht berate ich Sie gerne zu allen Fragestellungen diesbezüglich. Möglicherweise kommt auch eine Verkürzung des Scheidungsverfahrens in Betracht. Fragen Sie mich als Spezialist für Scheidungsrecht, ob das in Ihrem Fall eine Option ist.

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Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie möchten ein langes Scheidungsverfahren vermeiden? Dann besteht die Möglichkeit, vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.

Diese wird notariell beurkundet und sollte zusammen mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aufgesetzt werden. Mit dieser Vereinbarung kann man Folgendes festschreiben bzw. regeln: die Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes, Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht, Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen, Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Umgangsrecht, Steuerfragen und gemeinsame Schulden etc. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit mir, damit ich Ihnen als kompetenter Partner im Familienrecht zur Seite stehen kann.

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Sorgerecht

Haben Sie Kinder, ist die zukünftige Erziehung und Pflege oft ein Streitpunkt im Scheidungsverfahren. Oft können sich die Eltern nicht einigen, wer sich künftig um die Kinder kümmert. Findet sich gemeinsam keine Lösung, wird das Familiengericht eingeschaltet, um die Frage nach dem Sorgerecht zu klären. Normalerweise gilt beim Sorgerecht die gemeinsame Sorge beider Eltern. Diese bleibt auch bei einer Scheidung bestehen – es sei denn, dass einer der Elternteile die alleinige Sorge beantragt. Es können aber auch nur Teilbereiche wie beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden. Als Rechtsanwalt für Familienrecht helfe ich Ihnen gerne, wenn es zum Streit um das Sorgerecht kommt.

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Trennungsunterhalt

Trotz einer Trennung sind Ehegatten weiterhin füreinander verantwortlich: Vor einer Scheidung sieht das Gesetz in der Regel das Trennungsjahr vor. Während dieser Zeit und bis zur rechtskräftigen Scheidung greift der Grundsatz der gegenseitigen Verantwortung. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt der Ehepartner auch während der Trennung sichergestellt sein muss. Sie dürfen also nicht wesentlich schlechter gestellt sein als zum Zeitpunkt der Ehe. Allerdings muss der unterstützende Ehepartner auch in der Lage sein, diesen Unterhalt zu leisten. Prüfen Sie mit der Unterstützung eines Rechtsanwaltes für Familienrecht Ihre Ansprüche.

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Trennungsvereinbarung

Scheidungsprozesse neigen dazu, langwierig und unvorhersehbar zu sein. Daher kann es sinnvoll sein, eine Trennungsvereinbarung zu treffen. Diese regelt Fragen rund um die Nutzungsrechte des Eigenheims, das Sorge- und Umgangsrecht der Kinder oder den zukünftigen Versorgungsausgleich. Eine Trennungsvereinbarung kann eine sehr praktische Option sein, um bereits im Vorfeld der Scheidung klare Regeln für beide Ehepartner aufzustellen und den gerichtlichen Scheidungsprozess abzukürzen. Gerne unterstütze ich Sie als Scheidungsanwalt bei der Ausarbeitung der Vereinbarung und gebe Ihnen Empfehlungen zu relevanten Inhalten. Im Idealfall kann Ihnen eine gut ausgearbeitete Trennungsvereinbarung während des Scheidungsprozesses viel Stress und oft auch Geld ersparen.

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Umgangsrecht

Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jedes Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet, aber auch berechtigt. Lebt ein Kind nicht im gemeinsamen Haushalt der Eltern, hat es ein Recht darauf, beide Elternteile regelmäßig zu sehen. Was ist aber mit nicht-sorgeberechtigten Müttern und Vätern? Das Umgangsrecht gilt auch für nicht-sorgeberechtigte Elternteile. Doch nicht nur den Eltern, sondern auch den Großeltern und anderen Familienangehörigen steht das Umgangsrecht zu. Wird Ihnen das Umgangsrecht verwehrt? Fragen Sie dann unbedingt einen Anwalt für Familienrecht. Meine Kanzlei hilft Ihnen kompetent und schnell.

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Unterhalt

Das Thema Unterhalt ist häufig hochemotional und mit viel Stress verbunden. Ihr ehemaliger Ehepartner weigert sich, seinen Unterhaltspflichten nachzukommen? An Sie werden Unterhaltsforderungen herangetragen? Grund genug, die Unterhaltsfrage mit juristischem Sachverstand anzugehen. Denn sowohl für die Unterhaltsansprüche der Kinder als auch der Ehepartner existieren klare gesetzliche Vorgaben, an die sich alle Beteiligten halten müssen. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts müssen Faktoren wie Alter des Kindes, Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie möglicher Immobilienbesitz berücksichtigt werden. Ohne fachkundige Hilfe ist eine solche Berechnung oft kaum durchführbar, weshalb Sie bei Unterhaltsfragen am besten mit mir zum Thema Unterhalt Kontakt aufnehmen sollten.

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Vaterschaftsanfechtung

Sie glauben, dass Sie nicht der Vater eines Kindes sind? Sie möchten die Vaterschaft anfechten?

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Im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtung stellt das Gericht – meistens mit einem DNA-Test – fest, ob der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Ist das der Fall, so entfallen daraufhin die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem bisherigen rechtlichen Vater und dem Kind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, so nehmen Sie sich innerhalb von 2 Jahren, ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, einen kompetenten Anwalt für Familienrecht. Meine Rechtsanwaltskanzlei in Frankenthal verfolgt zielstrebig Ihre Ansprüche.

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Verfahrenskostenhilfe

Zum Wesen eines Rechtsstaates gehört es, auch den Schwächsten juristischen Beistand zu ermöglichen. Wenn Sie sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden, die es Ihnen nicht oder nur teilweise erlaubt, selbst für Prozess- oder Verfahrenskosten aufzukommen, haben Sie das Recht, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Damit wird garantiert, dass Ihre Rechte vor Gericht trotzdem angemessen vertreten werden, auch wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen.

Selbstverständlich gilt dieser Grundsatz auch für familienrechtliche Angelegenheiten. Als Rechtsanwalt berate ich Sie gerne über Ihre möglichen Optionen und erkläre Ihnen die notwendigen Schritte zur Beantragung der Verfahrenskostenhilfe.

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Dabei ist es wichtig, zu beachten, dass an die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe einige Bedingungen geknüpft sind, um missbräuchliche Anwendung zu vermeiden. Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn eine mögliche juristische Auseinandersetzung in Form einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehbare Erfolge bringen kann. Sollte hingegen keine Notwendigkeit für ein Verfahren bestehen, weil die Gegenseite kein solches anstrebt und auch aus rechtsstaatlicher Sicht keine Notwendigkeit besteht, wird einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe in der Regel nicht stattgegeben. Ebenfalls wird der Antrag abgelehnt, sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder eine Ihnen gegenüber unterhaltspflichtige Person zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden kann. Welche konkreten Aussichten Ihr Antrag auf Verfahrenskostenhilfe haben wird, kann Ihnen ein Rechtsanwalt in Frankenthal als Profi für Familienrecht gerne erklären.

Vorsorgevollmacht

Niemand denkt gern daran, dass er schwer krank werden oder einen Unfall erleiden könnte. Aber wer kümmert sich um alles, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind? Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sind nicht automatisch dazu berechtigt.

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Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie heute selbst bestimmen, wer im Krankheitsfall für Sie entscheiden soll. Was Sie bei einer solchen Vorsorgevollmacht beachten sollten und wie sie mit einer Patientenverfügung kombiniert werden kann, zeige ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt für Familienrecht aus meiner Kanzlei in Frankenthal.

Zugewinn

Mit dem Zugewinnausgleich hat der Gesetzgeber versucht, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die für klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Eheleuten nach einer Trennung sorgen soll. Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung übersteigt. So steht Ihnen bei einer Scheidung die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu. Was Sie konkret bekommen? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche berechnen und überprüfen, ob Ihr zukünftiger Ex-Partner auch seinen Verpflichtungen nachkommt. Ich habe langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Familienrecht und berate Sie gerne. Rufen Sie mich noch heute an für einen telefonischen Erstkontakt.

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Häufige Fragen

Braucht man einen Anwalt zur Scheidung?

Eine Ehe kann nur durch die Verhandlung vor einem Familiengericht geschieden werden. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Aus diesem Grunde besteht im Falle einer Scheidung immer eine Rechtsanwaltspflicht.

Kinder stehen an erster Stelle in der Rangfolge, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Während des Trennungsjahres steht jedoch auch dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Trennungsunterhalt zu.

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dinge zu regeln oder Entscheidungen zu treffen, dann entscheiden andere für Sie, so Sie keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erteilt haben. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens wichtige Entscheidungen treffen und auch die Patientenverfügung dient zur Wahrung des eigenen Selbstbestimmungsrechts bezüglich medizinischer Behandlungen.

In Deutschland sieht der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht als das bevorzugte Familienmodell. Das Sorgerecht wird nach der Heirat auf beide Eltern automatisch übertragen, wenn sie ein Kind bekommen. Sind die Eltern nicht verheiratet, erhält die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Aber auch das Familiengericht kann das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen, wenn es das Kindeswohl gefährdet sieht.

Unterhaltsberechtigt sind Personen, wenn sie nicht in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern.

Gegenüber den Kindern haben die Elternteile eine Unterhaltspflicht. Sind die Eltern getrennt oder geschieden, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.

Als Grundlage der Berechnung des Zugewinns wird bei jedem der Ehepartner das Anfangs- mit dem Endvermögen verglichen. Der Zugewinn stellt die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen dar. Anschließend wird durch einen Vergleich festgestellt, welcher der beiden Partner während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielte und dieser ist dann dazu verpflichtet, dem jeweils anderen die Hälfte seines Überschusses auszuzahlen.

Alexandra Stuckensen, Rechtsanwalt in Frankenthal
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